Die Situation in der Russischen Föderation

Das Beratungs- und Förderzentrum in Kaliningrad stützt sich in seiner Arbeit in erster Linie auf die 2006 erlassene "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen".  Nach Artikel 24 der Konvention haben Menschen mit Behinderungen  das gleiche Recht auf Bildung, im Speziellen auf integrative Bildung. In Artikel 27 wird darüber hinaus festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Erwerbstätigkeit haben und auf dem Arbeitsmarkt nicht diskriminiert werden dürfen.

In der Russischen Föderation sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen im  föderalen Gesetz  Nr. 181 „Zum sozialen Schutz der Behinderten in der Russischen Föderation“  (erstes Sozialgesetz der Russischen Föderation) verankert, welches das  Recht auf uneingeschränkten  Zugang zu  öffentlichen Verkehrsmitteln, staatlichen Gebäuden, Bildung, Arbeit, Sport und Freizeitaktivitäten sowie das Recht auf die Gründung von Nichtregierungsorganisationen deklariert. Die aktuellste Version dieses Gesetzes wurde am 23.07.2008 erlassen. Die Russische Föderation wollte mit diesem Gesetz 1995 das Recht von Menschen mit Behinderungen in Einklang mit der russischen Verfassung und internationalem Recht bringen. Die Föderation hatte bereits 1993 das UN-Rahmenabkommen zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung unterschrieben. Im Jahre 2008 wurde auch die "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" unterzeichnet, eine Ratifikation blieb allerdings bis heute aus. 

Die Alltagssituation in Russland

Somit wird in der russischen Gesetzgebung auf die Bedürfnisse Behinderter Rücksicht genommen, die Realität sieht allerdings anders aus.  Behindertenrechtsorganisationen, integrative Schulen und andere Einrichtungen bestehen zwar vereinzelt, was allerdings fehlt, ist eine breite Akzeptanz und Sensibilität in der russischen Gesellschaft. Barrierefreiheit in öffentlichen Transportmitteln, öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz ist faktisch nicht existent. Schon allein deswegen sind viele „Invalidy“ (Russisch für Menschen mit Behinderungen) in der Russischen Föderation an ihre Wohnung gefesselt oder leben in Heimen, wo sie lediglich versorgt aber nicht gefördert werden. Die Unterstützung der Familie ist die einzige Möglichkeit für Kinder mit Behinderungen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Familien, die ihre behinderten Kinder zuhause versorgen, sind jedoch prozentual häufiger von Armut betroffen, da in der Regel nur ein Elternteil arbeiten gehen kann. Zusätzlich schämen sich diese Eltern oft, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, die ihnen auch in Russland gesetzlich zusteht.  10 Prozent der russischen Bevölkerung haben Behinderungen. 10 Prozent, die aus der Gesellschaft zu großen Teilen ausgeschlossen sind. In der Oblast Kaliningrad beläuft sich ihre Zahl auf 87.000, wovon ein Viertel Kinder und Jugendliche sind.

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